Läuteordnung der evangelischen Kirchengemeinde Lockhausen-Ahmsen
Im Frühjahr 2010 hat der Kirchenvorstand eine neue Läuteordnung verabschiedet. Kleine Änderungen waren nötig, um die alten Läuteordnungen weitestgehend anzugleichen.Sinn und Zweck einer Läuteordnung ist, die Gemeindeglieder zu einem bestimmten Anlass zu rufen oder zu erinnern. Der bekannteste Ruf ist das Läuten zum Gottesdienst, aber es gibt noch andere Anlässe, zu den Glocken läuten.
Um 7.00 Uhr wird der Werktag eingeläutet. In Lockhausen geschieht dies mit der Glocke L3. In Ahmsen beginnt der Werktag um 7.00 Uhr mit dem Stundenschlag der großen Glocke A1, der während der Nacht abgestellt ist. Der morgendliche Weckruf lädt ein, den Tag mit einem Gebet zu beginnen und schlägt eine Brücke zur alten Benediktiner-Regel „Ora et labora“ – Bete und arbeite.
Der Sonntag wird in Ahmsen um 8.30 Uhr mit der Glocke A1 und der Botschaft eingeläutet, dass Gott uns an diesem Morgen ruft. In Lockhausen weckt um 9.00 Uhr ebenfalls die größte Glocke (L1) die Gemeinde mit der Einladung, auf Gottes Wort zu hören. Beide Glocken weisen auf den Gottesdienst hin, der im jeweiligen Gemeindeteil in anderthalb Stunden beginnt.
Das Ausläuten des Tages geschieht werktags um 19.00 Uhr ( Glocken A2 bzw. L2). Samstags hingegen stimmt das volle Geläut auf den Sonntag ein. In Lockhausen erinnert es weiterhin an die tiefe Verbundenheit mit unserer kath. Schwestergemeinde St. Kilian, die über Jahrzehnte am Samstagabend um 18.00 Uhr in der Christuskirche die Vorabendmesse feierte.
Das volle Geläut erklingt natürlich auch zu Gottesdiensten sowie zu Trauungen und in der Sylvesternacht. Das Gottesdienstgeläut beginnt 15 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes und dauert 12 Minuten, die drei verbleibenden Minuten dienen der Ruhe und Sammlung zum Gottesdienst.
Neu ist in beiden Gemeindeteilen dass Läuten zum „Vater unser“ mit den Glocken „A2“ und „L3“. Mit dieser schönen Geste werden die Gemeindeglieder, die nicht am Gottesdienst teilnehmen können, eingeladen, das „Vater unser“ mit zu beten.
Bei Trauerfeiern erklingt nicht das volle Geläut, das durch seine Fülle eher zu feierlichen und fröhlichen Anlässen einlädt. In Ahmsen erklingen die Glocken „A1“ und „A3“. In Lockhausen verrichten diesen Dienst seit jeher die Glocken „L2“ und „L4“.
In Ahmsen gibt es zudem ein „Trauerläuten“ vor kirchlichen Beerdigungen - ca. drei Tage vor der Trauerfeier um 12.00 Uhr für 5 Minuten.

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